Letzte Aktualisierung 3. 3. 2021
Die wichtigsten Änderungen der Ausgangssperre mit Gültigkeit ab dem 3. März 2021
- Einführung einer strengeren nächtlichen Ausgangssperre von 20:00 bis 01:00 Uhr,
- Aufhebung der Ausnahmeregelung für Naturbesuche außerhalb des Bezirks,
- bei Notwendigkeit der Fahrt zur Arbeit wird die Pflicht zum Vorweisen einer Arbeitgeberbescheinigung mit Angabe der Arbeitszeit und des Arbeitsorts eingeführt,
- ab dem 8. März 2021 wird die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Verkehr und ab dem 15. März 2021 in allen Innenräumen (außer Haushalten) eingeführt,
- ab dem 8. März wird die Ausnahmeregelung aufgehoben, die den COVID-19 positiv getesteten Personen ermöglicht, das Haus aus sämtlichen Gründen, einschließlich der Einkäufe, zu verlassen; davon ausgenommen sind begründete Arztbesuche und Besuche der Apotheke,
- in dem für Rentner zugewiesenen Zeitfenster werden auch behinderte Personen und ihre Begleitung aufgrund des Schwerbehinderten- und Assistentenausweis einkaufen dürfen,
- die Polizeikontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen sowie die Kontrollen an der Grenze werden erheblich erhöht.
Derzeit geltende Hygienemaßnahmen